Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Neurawork GmbH & Co. KG, Schweppermannpark 1, 84539 Ampfing
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neurawork GmbH & Co. KG
Stand: 06. September 2026
Neurawork GmbH & Co. KG, Schweppermannpark 1, 84539 Ampfing, Deutschland Vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Christoph Knöll und Sylvia Knöll Amtsgericht Traunstein, HRA 14942 · USt-IdNr.: DE366333533
Teil I – Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Neurawork GmbH & Co. KG (nachfolgend „Neurawork", „wir" oder „uns") und ihren Kunden über
a) Beratungs-, Strategie- und Transformationsleistungen zu Themen der künstlichen Intelligenz, einschließlich fortlaufender Beratungsmandate wie „Head of AI as a Service", b) Coaching-, Trainings- und Weiterbildungsleistungen, c) die Bereitstellung von Zugängen zu Videoplattformen, KI-Plattformen, Community-Bereichen (z. B. Discord) sowie begleitenden Materialien und Werkzeugen, d) Konzeption, Aufbau und Implementierung von KI-Anwendungsfällen und KI-Infrastruktur, soweit gesondert vereinbart.
(2) Inhalt und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise dem Einzelvertrag (nachfolgend „Individualvereinbarung"). Diese AGB regeln keine Preise, Preislisten oder Leistungsbeschreibungen.
(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B) und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (B2C). Regelungen, die ausdrücklich nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
(4) Es gelten ausschließlich diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie in Textform getroffen sind.
(6) Neben Teil I gelten ergänzend die besonderen Bedingungen des Teils II für Beratungs- und Transformationsleistungen sowie des Teils III für Coaching-Programme, Plattform, Community und Zertifikate. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Bedingungen dem Teil I vor.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:
„Individualvereinbarung" bezeichnet den zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertrag, der auf diese AGB Bezug nimmt, insbesondere Vereinbarungen über Head of AI as a Service, Operations Accelerator, Trainings Accelerator, Strategie-Sprints, Workshops, Coaching-Programme sowie sonstige Einzelbeauftragungen.
„KI-Verordnung" bezeichnet die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz in ihrer jeweils geltenden Fassung.
„KI-System" bezeichnet ein maschinengestütztes System im Sinne des Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung.
„Anbieter" und „Betreiber" haben die Bedeutung gemäß Art. 3 Nr. 3 und Nr. 4 KI-Verordnung.
„Verantwortlicher" und „Auftragsverarbeiter" haben die Bedeutung gemäß Art. 4 Nr. 7 und Nr. 8 DSGVO.
„Arbeitsergebnisse" bezeichnet alle Leistungen, Dokumente, Konzepte, Konfigurationen, Software und sonstigen Werke, die Neurawork im Rahmen einer Individualvereinbarung erbringt oder überlässt.
„Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen geschäftlicher, technischer oder sonstiger Art, die eine Partei der anderen im Rahmen der Zusammenarbeit offenlegt, unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind.
§ 3 Vertragsschluss, Textform
(1) Unsere Webseiten, Broschüren und Anzeigen stellen keine verbindlichen Angebote dar.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots zustande, insbesondere per E-Mail, elektronischer Signatur oder Unterschrift.
(3) Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Absprachen in Meetings, über Chat- oder Community-Kanäle begründen keine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs, sofern sie nicht in Textform bestätigt werden.
§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, keine Erfolgsschuld
(1) Gegenstand des Vertrags sind die in der Individualvereinbarung beschriebenen Leistungen.
(2) Wir schulden die ordnungsgemäße und fachkundige Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Geschäftserfolg, ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis oder das Erreichen eines bestimmten Reifegrads wird nicht geschuldet.
(3) Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB schulden wir nur, soweit dies in der Individualvereinbarung ausdrücklich als solche bezeichnet und mit Abnahmekriterien versehen ist.
(4) In Angeboten, Konzepten und Individualvereinbarungen enthaltene Zielbilder, Ergebnisbeschreibungen, Reifegradstufen und Erfolgsindikatoren dienen der gemeinsamen Orientierung und Steuerung der Zusammenarbeit. Sie begründen weder eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne der §§ 633, 634 BGB noch eine Erfolgsschuld noch einen eigenständigen Erfüllungsanspruch.
(5) Unsere Hinweise zu Werkzeugen, Architekturen, Prozessen, Anbietern oder zur Geschäftsentwicklung sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Rechts- und Steuerberatung ist nicht Gegenstand unserer Leistungen.
§ 5 Leistungsbestimmung und Anpassung von Leistungen
(1) Wir dürfen Inhalte, Abläufe und Formate, insbesondere die Reihenfolge von Modulen, Termine von Live-Formaten sowie eingesetzte Plattformen und Werkzeuge, nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anpassen, sofern der Gesamtcharakter der gebuchten Leistung erhalten bleibt und dem Kunden hierdurch keine wesentlichen Nachteile entstehen.
(2) Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang bedürfen der Textform. Auf Wunsch einer Partei erstellen wir innerhalb von fünf Werktagen eine Auswirkungsanalyse zu Zeit, Umfang und Vergütung. Bis zur Genehmigung in Textform erbringen wir die Leistungen auf Basis des bestehenden Umfangs fort.
(3) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen und nicht durch eine Änderung in Textform gedeckt sind, schulden wir nicht.
§ 6 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Erfolg der Zusammenarbeit hängt wesentlich von der aktiven Beteiligung des Kunden ab. Die Mitwirkung ist wesentliche Vertragspflicht, nicht bloße Nebenpflicht.
(2) Der Kunde stellt insbesondere sicher:
a) Benennung eines Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis, b) rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Berechtigungen, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Anforderung, c) Teilnahme an vereinbarten Terminen, Sessions und Workshops, d) Prüfung und Freigabe vorgelegter Arbeitsergebnisse innerhalb der vereinbarten Fristen, e) Bereitstellung des vereinbarten internen Personalaufwands.
(3) Ohne ausreichende Mitwirkung kann die Wirkung unserer Leistungen deutlich eingeschränkt sein. Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
(4) Bei Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verlängert sich der Zeitplan um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Nachweisliche Leerlaufzeiten können wir in entsprechender Anwendung des § 642 BGB in Rechnung stellen; nachweislicher Mehraufwand wird gesondert vergütet.
(5) Bei anhaltender Nichtmitwirkung sind wir nach schriftlicher Fristsetzung von vierzehn Kalendertagen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 7 Erfüllung, Subunternehmer, Erreichbarkeit
(1) Wir erbringen unsere Leistungen mit angemessener Sorgfalt und dürfen uns hierfür Dienstleistern und Subunternehmern bedienen. Uns gegenüber dem Kunden bleibt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
(2) Wir verpflichten Subunternehmer zur Einhaltung der vereinbarten Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten.
(3) Support über support@neurawork.ai erfolgt werktags Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr in einem angemessenen Reaktionszeitraum. Abweichende Erreichbarkeiten und Reaktionszeiten können in der Individualvereinbarung geregelt sein. An gesetzlichen Feiertagen am Firmensitz (Bayern) sowie zwischen dem 24.12. und dem 01.01. kann der Umfang reduziert sein.
(4) Angaben zu Erreichbarkeitszeiten beschreiben ein Serviceniveau. Sie begründen keine Arbeitszeit, keine Eingliederung in die Organisation des Kunden und keine ständige Verfügbarkeit.
§ 8 Preise, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen
(1) Preise, Laufzeit und Zahlungsweise ergeben sich aus der Individualvereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Entgelte bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig (Vorkasse). Wiederkehrende Vergütungen sind jeweils im Voraus fällig.
(3) Rechnungen stellen und übermitteln wir ausschließlich elektronisch, in der Regel per E-Mail. Ein Anspruch auf postalische Zusendung besteht nicht.
(4) Die Zahlung erfolgt entsprechend der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ist die Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren möglich; hierfür ist ein ordnungsgemäß erteiltes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Die Vorabinformation (Pre-Notification) kann auf einen Tag verkürzt werden.
(5) Ratenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können mit Bearbeitungsgebühren verbunden sein; der Gesamtbetrag wird in der Individualvereinbarung ausgewiesen.
(6) Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, gegenüber Unternehmern in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(7) Nur B2B: Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 9 Verzug, Sperre, Schadensersatz
(1) Leistungsfristen beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang und Erfüllung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
(2) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zugänge zu sperren und Leistungen bis zum Ausgleich zurückzuhalten. Der Kunde wird hierüber vorab informiert.
(3) Bei vereinbarter Ratenzahlung und Verzug mit mindestens zwei Raten können wir außerordentlich kündigen und die Restvergütung bis zum regulären Laufzeitende als Schadensersatz verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 10 Laufzeit, Kündigung, Rücktritt
(1) Der Vertrag läuft für die in der Individualvereinbarung vereinbarte feste Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung während der Erstlaufzeit ist ausgeschlossen, soweit die Individualvereinbarung nichts anderes bestimmt.
(2) Sieht die Individualvereinbarung eine automatische Verlängerung vor, verlängert sich der Vertrag jeweils um den dort genannten Zeitraum, wenn er nicht innerhalb der dort genannten Frist in Textform gekündigt wird.
(3) Nur B2B: Ein freies Rücktrittsrecht besteht nicht; die vereinbarte Laufzeit gilt verbindlich.
(4) Nur B2C: Es gilt das Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB (§ 12).
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung in Textform und angemessener Fristsetzung von mindestens vierzehn Kalendertagen wiederholt verletzt, b) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, c) der Kunde mit der Zahlung fälliger Vergütungen länger als dreißig Tage in Verzug gerät.
§ 11 Folgen der Beendigung
(1) Mit Beendigung enden die Zugänge zu Plattformen, Community-Bereichen und Materialien, soweit in der Individualvereinbarung nichts anderes vereinbart ist.
(2) Wir geben dem Kunden alle in seinem Eigentum stehenden Materialien und Daten innerhalb von dreißig Tagen zurück oder vernichten sie auf seine Weisung. Hiervon ausgenommen sind Unterlagen und Daten, die wir aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiter vorhalten müssen (insbesondere § 257 HGB, § 147 AO), sowie Kopien, die zur Verteidigung gegen Ansprüche erforderlich sind. Für diese gelten die Vertraulichkeitspflichten nach § 15 fort; eine Nutzung zu anderen Zwecken erfolgt nicht.
(3) Der Kunde gibt alle in unserem Eigentum stehenden Materialien zurück oder vernichtet sie.
(4) Die Regelungen zu Nutzungsrechten (§ 13), Vertraulichkeit (§ 15), Datenschutz (§ 16), Rollen und Verantwortung (§ 17), Haftung (§ 18) sowie Recht und Gerichtsstand (§ 24) bestehen über die Beendigung hinaus fort.
§ 12 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
(1) Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss.
(2) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung einer eindeutigen Widerrufserklärung. Der Widerruf kann formlos erfolgen, insbesondere per E-Mail an info@neurawork.ai. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
(3) Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 13 Nutzungsrechte, Arbeitsergebnisse, Plattformzugang
(1) Urheberrechte. Sämtliche von uns bereitgestellten Inhalte, insbesondere Videos, Skripte, Vorlagen, Datenbanken, Frameworks und Plattforminhalte, sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Plattform und Materialien. Der Kunde erhält an Plattformen, Community-Bereichen und Schulungsinhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit und ausschließlich zum eigenen Gebrauch im Rahmen des Vertragszwecks.
(3) Kundenspezifische Arbeitsergebnisse. Arbeitsergebnisse, die speziell für den Kunden erstellt werden, überlassen wir ihm nach vollständiger Zahlung mit einem zeitlich und räumlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrecht für eigene interne Geschäftszwecke, einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung und Bearbeitung im eigenen Geschäftsbetrieb. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei uns.
(4) Was bei uns bleibt. Methoden, Frameworks, Vorgehensmodelle, Prompt-Bibliotheken, wiederverwendbare Komponenten, Schulungsmaterialien, interne Werkzeuge sowie generalisierte Erkenntnisse und Best Practices verbleiben bei uns.
(5) Anonymisierte Erkenntnisse. Der Kunde räumt uns eine nicht ausschließliche, unentgeltliche und unbefristete Lizenz ein, anonymisierte und generalisierte Erkenntnisse und Methoden aus der Zusammenarbeit für eigene Zwecke zu nutzen. Diese Lizenz umfasst keine Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse oder identifizierbaren Informationen des Kunden.
(6) Kein Modelltraining. Wir verwenden Daten des Kunden ohne dessen ausdrückliche Zustimmung in Textform nicht für das Training oder die Verbesserung von KI-Modellen, die für andere Kunden oder den allgemeinen Markt bestimmt sind.
(7) Weitergabe untersagt. Die Weitergabe von Inhalten, Zugängen oder Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Zulässig ist die innerbetriebliche Nutzung durch eindeutig zugeordnete Mitarbeitende, sofern zuvor von uns genehmigt; auch für diese sind personenbezogene Zugänge erforderlich.
(8) Account-Sharing und Umgehung. Die Mehrfachnutzung eines Zugangs sowie Umgehungsmaßnahmen, etwa die Verschleierung der IP-Adresse zur Mehrfachnutzung, sind untersagt. Wir dürfen Zugriffe protokollieren und IP- sowie Gerätesignale auswerten, soweit dies zur Betrugserkennung, Sicherheit und Missbrauchsverhinderung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Näheres regeln unsere Datenschutzhinweise.
(9) Drittkomponenten. Soweit Arbeitsergebnisse Komponenten Dritter enthalten, etwa Open-Source-Software oder Modelle Dritter, unterliegen diese den jeweiligen Lizenzbedingungen. Wir informieren den Kunden hierüber.
§ 14 Vertragsstrafe und pauschalierter Schadensersatz bei Missbrauch
(1) Nur B2B. Bei schuldhafter Weitergabe von Inhalten oder Zugängen oder bei systematischem Account-Sharing verwirkt der Kunde eine Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe wird von uns nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgesetzt und beträgt mindestens die Höhe der Netto-Gesamtvergütung des betroffenen Vertrags. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten; dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
(2) Nur B2C. Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart. Bei schuldhaftem Verstoß schuldet der Verbraucher einen pauschalierten Schadensersatz, der höchstens die Netto-Gesamtvergütung des betroffenen Vertrags beträgt. Dem Verbraucher bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, einschließlich Unterlassung, bleiben unberührt.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Jede Partei behandelt Vertrauliche Informationen der anderen Partei streng vertraulich und verwendet sie ausschließlich für die Zwecke der Zusammenarbeit.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, b) der empfangenden Partei nachweislich zuvor bekannt waren, c) von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsbeschränkung übermittelt werden, d) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf Vertrauliche Informationen entwickelt wurden, e) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen; in diesem Fall informiert die empfangende Partei die andere Partei vorab, soweit rechtlich zulässig.
(3) Jede Partei macht Vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitenden, Beratern und Subunternehmern zugänglich, die sie für die Durchführung der Zusammenarbeit benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(4) Die Vertraulichkeitspflichten bestehen für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gelten sie unbefristet, solange die Voraussetzungen des § 2 GeschGehG vorliegen.
(5) In Trainings, Gruppenformaten und Community-Bereichen legen Teilnehmende interne Informationen offen. Der Kunde ist verpflichtet, hierüber Stillschweigen zu bewahren und solche Informationen weder weiterzugeben noch zu verwerten.
§ 16 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Aufzeichnungen
(1) Beide Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein, insbesondere DSGVO und BDSG. Es gilt ergänzend unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.neurawork.ai/datenschutz.
(2) Der Kunde ist Verantwortlicher für die in seinem Unternehmen stattfindenden Verarbeitungen personenbezogener Daten. Er verantwortet insbesondere die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Rechtsgrundlagen, die Erfüllung der Informations- und Betroffenenrechte sowie erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzungen. Dies gilt auch für Verarbeitungen, die auf Empfehlungen, Konzepten, Richtlinien oder Vorlagen von Neurawork beruhen.
(3) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen und für die Zwecke der jeweiligen Individualvereinbarung.
(4) Aufzeichnungen von Gruppenformaten. Zur Qualitätssicherung, Dokumentation und Wissensbereitstellung zeichnen wir Gruppen-Calls auf (Audio, Video, Chat). Teilnehmende können ihren Anzeigenamen frei wählen; Kamera und Mikrofon sind freiwillig. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Betroffene haben ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO; wir prüfen den Widerspruch im Einzelfall. Rechte auf Auskunft, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit bleiben unberührt. Eine Löschung kann ausnahmsweise entfallen, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten, durchsetzbare Gegenrechte Dritter oder überwiegende berechtigte Interessen, etwa Beweiszwecke, entgegenstehen.
(5) Kontaktaufnahmen zu Vertrags-, Service- und Produktinformationen erfolgen per E-Mail, Telefon oder Messenger auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b beziehungsweise lit. f DSGVO. Werbliche Ansprache setzt eine Einwilligung voraus oder stützt sich auf § 7 UWG (Bestandskundenausnahme), jeweils mit Widerspruchsrecht.
§ 17 Rollen und Verantwortung beim KI-Einsatz
(1) Der Kunde ist Betreiber der in seinem Unternehmen eingesetzten KI-Systeme im Sinne des Art. 3 Nr. 4 KI-Verordnung und Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Ihm obliegen die daraus folgenden Pflichten, insbesondere Risikoklassifizierung, Sicherstellung menschlicher Aufsicht, Transparenz gegenüber betroffenen Personen, Vorfallmeldung, Dokumentation und KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung.
(2) Wir erbringen Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen. Wir übernehmen keine Pflichten als Betreiber oder Anbieter im Sinne der KI-Verordnung, keine Rolle als Datenschutzbeauftragter und keine sonstige gesetzlich vorgesehene Compliance-Rolle des Kunden, soweit dies nicht in der Individualvereinbarung ausdrücklich und gesondert vergütet vereinbart ist.
(3) Empfehlungen, Konzepte, Richtlinien, Rollenmodelle, Vorlagen und sonstige Arbeitsergebnisse bereiten Entscheidungen des Kunden vor. Sie ersetzen nicht die rechtliche Prüfung durch den Kunden oder dessen Rechtsberater.
(4) Modifiziert der Kunde ein KI-System wesentlich, insbesondere durch Fine-Tuning oder Nachtraining, oder bringt er es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr, kann er selbst Anbieter im Sinne der KI-Verordnung werden. Für die modifizierte Version übernehmen wir keine Anbieterpflichten. Der Kunde informiert uns vor einer geplanten wesentlichen Modifikation in Textform.
(5) Soweit wir Personen in beratender Funktion in Gremien, Projekte oder Führungsrunden des Kunden entsenden, insbesondere im Rahmen von Fractional-Rollen wie „Head of AI as a Service", begründet dies keine Organstellung, keine Vertretungsmacht und keine Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeitenden des Kunden. Die Entscheidungen trifft ausschließlich der Kunde. Die Bezeichnung der Rolle beschreibt die Beratungsfunktion.
(6) KI-Systeme beruhen auf probabilistischen Modellen und können fehlerhafte Ergebnisse erzeugen. Der Kunde stellt sicher, dass KI-generierte Ergebnisse vor geschäftskritischer Verwendung durch qualifiziertes Personal geprüft werden.
(7) Treten während der Laufzeit wesentliche Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen ein, insbesondere zur KI-Verordnung oder zur Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853, verhandeln die Parteien in guter Absicht über eine Anpassung der Zusammenarbeit.
§ 18 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Nur B2B. Im Rahmen des Absatzes 2 ist unsere Haftung zusätzlich begrenzt auf die Summe der in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Vergütungen. Für Schäden aus der Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter und aus Datenschutzverstößen gilt das Zweifache dieses Betrages.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung und Reputationsschäden, ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 oder Absatz 2 eingreift.
(5) Datensicherung. Der Kunde sorgt für eine angemessene Sicherung seiner Daten. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Sicherung angefallen wäre.
(6) Drittanbieter. Wir haften nicht für Leistungseinbußen oder Ausfälle, die auf Änderungen, Einschränkungen oder den Wegfall von Diensten Dritter zurückzuführen sind, insbesondere Anbieter von KI-Grundmodellen und Cloud-Diensten. Wir informieren den Kunden unverzüglich und ergreifen wirtschaftlich angemessene Gegenmaßnahmen.
(7) Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeitenden, Vertreter und Subunternehmer.
(8) Freistellung. Der Kunde stellt sicher, dass uns überlassene Materialien, Daten und Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte Daten, Inhalte oder Einsatzkontexte rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen, es sei denn, wir haben die Rechtsverletzung vorsätzlich verursacht.
§ 19 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Umständen höherer Gewalt beruht, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik und Aussperrung sowie der Ausfall oder die wesentliche Einschränkung von Diensten Dritter, auf die wir für die Leistungserbringung angewiesen sind, insbesondere Cloud-Infrastruktur und Anbieter von KI-Grundmodellen, soweit wir keinen zumutbaren Alternativdienst bereitstellen können.
(3) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses und ergreift wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.
(4) Dauert das Ereignis länger als neunzig Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag mit einer Frist von dreißig Tagen in Textform kündigen.
§ 20 Versicherung
Wir unterhalten eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme und legen auf Verlangen einen Nachweis des Versicherungsschutzes vor.
§ 21 Referenznennung
(1) Nur B2B. Wir sind berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firmenname und Firmenlogo als Referenzkunden zu benennen, insbesondere auf unserer Website, in Präsentationen und in Angebotsunterlagen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; wir entfernen die Nennung dann innerhalb angemessener Frist aus laufend gepflegten Medien.
(2) Die Veröffentlichung von Fallstudien, Projektinhalten, Kennzahlen, Zitaten sowie Bild- oder Tonaufnahmen von Personen bedarf der vorherigen Freigabe des Kunden in Textform.
(3) Nur B2C. Eine Nennung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann.
(4) § 15 bleibt im Übrigen unberührt.
§ 22 Verhalten, Netiquette, Community
(1) Kunden und Teilnehmende verhalten sich respektvoll gegenüber unserem Team und anderen Teilnehmenden. Störungen, Beleidigungen, Diskriminierungen und Spam sind untersagt.
(2) Bei schuldhaften Verstößen sind wir nach einmaliger Abmahnung berechtigt, Zugänge zeitweise oder dauerhaft zu sperren. Vergütungsansprüche bleiben bestehen.
§ 23 Änderungen dieser AGB
(1) Wir sind berechtigt, diese AGB aus sachlichem Grund mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere bei Rechtsänderungen, veränderten Sicherheitsanforderungen oder Weiterentwicklung der Leistungen.
(2) Änderungen gelten nicht für bereits geschlossene Individualvereinbarungen, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies ausdrücklich in Textform.
(3) Änderungen, die Hauptleistungspflichten, Vergütung oder Laufzeit betreffen, bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform.
§ 24 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst einvernehmlich auf Geschäftsführungsebene beizulegen und führen hierzu innerhalb von vierzehn Tagen nach entsprechender Aufforderung in Textform ein Gespräch.
(3) Nur B2B. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Neurawork (Amtsgericht Traunstein beziehungsweise Landgericht Traunstein).
(4) Die Absätze 2 und 3 hindern keine Partei daran, fällige Zahlungsansprüche, Unterlassungsansprüche sowie Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes jederzeit unmittelbar zu verfolgen.
(5) Nur B2C. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 25 Schlussklausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
(2) Nur B2B. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform an Dritte abzutreten.
Teil II – Besondere Bedingungen für Beratungs- und KI-Transformationsleistungen
Dieser Teil gilt ergänzend für Beratungs-, Strategie- und Transformationsleistungen, insbesondere fortlaufende Beratungsmandate wie „Head of AI as a Service", Strategie-Sprints, Workshops sowie Konzeption und Implementierung von KI-Anwendungsfällen und KI-Infrastruktur.
§ 1 Rechtsnatur der Leistungen
(1) Beratungs-, Strategie-, Steuerungs- und Begleitleistungen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. § 4 Teil I gilt entsprechend.
(2) Konzeption, Aufbau und Konfiguration von KI-Infrastruktur sind Dienstleistungen, soweit einzelne Komponenten nicht in der Individualvereinbarung ausdrücklich als Werkleistung mit Abnahmekriterien spezifiziert sind.
(3) Als Werkleistung bezeichnete Leistungen unterliegen der in der Individualvereinbarung geregelten Abnahme. Fehlt eine Abnahmeregelung, gilt: Der Kunde prüft innerhalb von fünfzehn Werktagen; erklärt er innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in Textform, gilt die Abnahme als erteilt. Bei berechtigten Beanstandungen stehen uns drei Nachbesserungsrunden zu.
§ 2 Fortlaufende Beratungsmandate und Fractional-Rollen
(1) Bei fortlaufenden Beratungsmandaten stellen wir eine externe Beratungs- und Führungsunterstützung bereit. Wir schulden die Erbringung der vereinbarten Beratungs- und Steuerungsleistungen, nicht das Erreichen eines bestimmten Reifegrads, eines bestimmten Projektstands oder eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses.
(2) § 17 Abs. 5 Teil I gilt uneingeschränkt: Die Rollenbezeichnung begründet keine Organstellung, keine Vertretungsmacht und keine Weisungsbefugnis.
(3) Der Kunde benennt für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
§ 3 Betrieb, Wartung, Verfügbarkeit
(1) Der laufende Betrieb, die Wartung und die Verfügbarkeit von KI-Systemen und KI-Infrastruktur obliegen dem Kunden, soweit in der Individualvereinbarung nichts anderes vereinbart ist. Wir deployen in der Umgebung des Kunden.
(2) Verfügbarkeitszusagen bestehen ausschließlich für von uns selbst betriebene Dienste und nur, soweit sie in der Individualvereinbarung ausdrücklich vereinbart sind.
§ 4 Nicht enthaltene Leistungen
Soweit die Individualvereinbarung nichts anderes bestimmt, sind nicht enthalten: Hosting und Betrieb von KI-Systemen, IT-Support und Systemadministration für bestehende Systeme des Kunden, Rechts- und Steuerberatung sowie die Beschaffung von Software, Hardware oder Cloud-Diensten Dritter. Kosten für Lizenzen und Dienste Dritter trägt der Kunde unmittelbar.
§ 5 Vor-Ort-Termine und Reisekosten
Vor-Ort-Termine sind nur enthalten, soweit sie in der Individualvereinbarung ausdrücklich vereinbart sind. Reisekosten werden gemäß der jeweils geltenden Neurawork-Reisekostentabelle abgerechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Teil III – Besondere Bedingungen für Coaching-Programme, Plattform, Community und Zertifikate
Dieser Teil gilt ergänzend für Coaching-, Trainings- und Weiterbildungsprogramme sowie die Nutzung der zugehörigen Plattformen und Community-Bereiche.
§ 1 Programmspezifische Leistungen
(1) Videoplattform und Module. Kunden erhalten je nach Paket Zugang zu strukturierten Video-Einheiten und ergänzenden Materialien. Details ergeben sich aus der Programmbeschreibung in der Individualvereinbarung. Wir sind berechtigt, Module, Inhalte und Videos nach billigem Ermessen auszutauschen, zu aktualisieren oder anzupassen, solange der Charakter des Gesamtprogramms erhalten bleibt und dem Kunden hierdurch kein Nachteil entsteht.
(2) Live-Formate. Mehrere thematisch fokussierte Live-Formate stehen regelmäßig zur Verfügung; Termin- und Themenpläne können variieren. Terminabsagen können auch kurzfristig, etwa aufgrund von Krankheit, über die Community-Plattform erfolgen. Solche Absagen vermeiden wir nach bestem Wissen oder kompensieren sie durch Ersatztermine, soweit möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(3) Begleitung im Gruppenformat. Die Beratung erfolgt im Gruppen-Setting mit Gelegenheit für eigene Fragen, Roadmaps und Umsetzungsplanung. Teilnehmende verpflichten sich, mit Inhalten, Fragen und Beispielen anderer Teilnehmender vertraulich umzugehen. Eine Weitergabe, insbesondere über Social Media oder sonstige Kanäle, ist unzulässig.
(4) Community. Austausch, Fragen und Feedback durch Team und Peers; freiwillige Challenges mit individuellem Feedback fördern die Umsetzung. Ergänzend gelten die Community-Regeln.
(5) Neurawork-KI-Plattform. Zugang zu kuratierten, auf das Curriculum abgestimmten KI-Anwendungen und Werkzeugen.
§ 2 Plattform- und Accountnutzung
(1) Zugänge werden höchstpersönlich für die vereinbarte Laufzeit bereitgestellt. Auch für Mitarbeitende eines Unternehmenskunden sind personenbezogene Zugänge erforderlich.
(2) Wir dürfen Zugänge sperren, wenn objektive Anhaltspunkte für Missbrauch vorliegen, etwa parallele Anmeldungen oder ungewöhnliche Geo- und IP-Muster. Der Kunde wird hierüber informiert.
§ 3 Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung
(1) Jede ungenehmigte Vervielfältigung oder Verbreitung, insbesondere kommerzielle Nutzung, das Hochladen in offene Gruppen oder Foren sowie öffentliche Vorträge, ist untersagt.
(2) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen sind wir zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Vergütungsansprüche bis zum ordentlichen Laufzeitende bleiben vorbehaltlich des § 628 Abs. 1 BGB unberührt.
§ 4 Akquise anderer Teilnehmender
(1) Die Ansprache einzelner Teilnehmender ist zulässig, systematische Akquise oder Abwerbung ist untersagt. Belästigungen durch Cold-Pitching oder Spam sind unzulässig. In ausdrücklich dafür vorgesehenen Bereichen der Community-Plattform ist Eigenwerbung im erlaubten Rahmen zulässig.
(2) Bei Verstoß erfolgt eine Verwarnung, im Wiederholungsfall der Ausschluss aus Community-Kanälen. Vergütungsansprüche bleiben bestehen.
§ 5 Störungen von Programmabläufen
(1) Handlungen, die Trainingsabläufe oder die Erfahrung anderer Teilnehmender beeinträchtigen, insbesondere Stören, Trollen und der Einsatz von Spam-Bots, sind untersagt.
(2) Bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung erfolgt Sperre oder Ausschluss nach billigem Ermessen.
§ 6 Zertifikate und TÜV-Prüfung
(1) Nach erfolgreicher Teilnahme stellen wir je nach Programm ein Neurawork-Teilnahmezertifikat aus. Voraussetzung ist die Erfüllung der im jeweiligen Programm ausgewiesenen Mindestkriterien, etwa die Bearbeitung von mehr als 80 Prozent der Inhalte.
(2) Das Programm qualifiziert zur optionalen Teilnahme an der eigenständig durch den TÜV SÜD durchgeführten Prüfung „Experte für KI-Strategie und -Anwendung – TÜV". Durchführung und Abrechnung erfolgen ausschließlich über den TÜV SÜD. Wir bereiten auf die Prüfung vor und unterstützen die Teilnehmenden, können ein Bestehen der Prüfung jedoch nicht garantieren.
Neurawork GmbH & Co. KG · Allgemeine Geschäftsbedingungen · Version 2.0 · Stand 06.09.2026