Nutzungsbedingungen

Die vorliegenden Plattformnutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der von der NEURAWORK Industrie Service GmbH (An der Rast 3, 84419 Obertaufkirchen) unter der Domain https://app.neurawork.de betriebenen netinform.RE Online-Plattform (im Folgenden „Plattform“) und alle damit verbundenen Services von NEURAWORK. Diese Plattformnutzungsbedingungen finden auch dann Anwendung, wenn der Zugriff auf die Plattform von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt oder der Zugang zur Plattform von anderen Websites oder von Softwareapplikationen für mobile Endgeräte (Smartphone-Apps) aus vollständig oder teilweise ermöglicht wird.
I. Funktionsweise der Plattform, Leistungen von NEURAWORK


1. Auf der Plattform haben registrierte Kunden - in dem von NEURAWORK zur Verfügung gestellten Rahmen und nach Maßgabe dieser Plattformnutzungsbedingungen - insbesondere die Möglichkeit, Aufgaben über eine angebundene KI zu bearbeiten.


2. Die einzelnen Vertragsleistungen, welche NEURAWORK in eigener Verantwortung über die Plattform erbringt, sind im abschließend („Plattform-Services“). Weitere Leistungen kann der Kunde nur auf Basis einer separaten Beauftragung gegen gesonderte Vergütung verlangen.


3. NEURAWORK ist berechtigt, die Plattform-Services jederzeit nach freiem Ermessen weiterzuentwickeln, Änderungen vorzunehmen, die Leistungsbeschreibung entsprechend anzupassen oder auch die Plattform-Services ganz oder teilweise einzustellen.


4. NEURAWORK ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, bleibt dabei aber gegenüber dem Kunden für die Erfüllung seiner Pflichten unter dem Plattformnutzungsvertrag und diesen Plattformnutzungsbedingungen verantwortlich.
II. Registrierung als Kunde und Autorisierter Nutzer


1. Die Nutzung der Plattform und die Inanspruchnahme der von NEURAWORK über die Plattform angebotenen Leistungen setzen die erfolgreiche Registrierung als Kunde voraus.


2. Die Registrierung als Kunde ist nur juristischen Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Eine Registrierung durch Minderjährige ist ausgeschlossen. Jeder Kunde darf sich nur einmal registrieren. Das Kundenkonto des Kunden ist nicht übertragbar. Ziff. II(7) bleibt unberührt.


3. Durch Anklicken des Buttons „jetzt registrieren“ gibt der Kunde ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Plattformnutzungsvertrages zu den in diesen Plattformnutzungsbedingungen genannten Bedingungen ab. Die Annahme durch NEURAWORK erfolgt durch Übersenden einer Registrierungsbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Der Vertragstext, bestehend aus den im Registrierungsformular getätigten Angaben zur Person des Kunden und diesen Plattformnutzungsbedingungen, werden nach Abschluss der Registrierung von NEURAWORK gespeichert und dem Kunden per E-Mail zugänglich gemacht.


4. Durch den Abschluss des Plattformnutzungsvertrages entstehen eine Zahlungspflicht die vor Platformnutzung durch einen Zahlungsanbieter abgewickelt wird.


5. Ein Anspruch auf Abschluss eines Plattformnutzungsvertrages besteht nicht.


6. entfällt
7. Bei der Registrierung als Kunde und bei der Registrierung Autorisierter Nutzer hat der Kunde alle notwendigen Angaben wahrheitsgetreu und vollständig zu machen. Änderungen im Hinblick auf die bei der Registrierung gemachten Angaben müssen NEURAWORK unverzüglich und unaufgefordert mitgeteilt werden.


8. Der Kunde ist für sämtliche Handlungen oder Unterlassungen seiner Autorisierten Nutzer wie für eigene Handlungen oder Unterlassungen verantwortlich. Es gilt Ziff. III(2).


III. Pflichten des Kunden


1. Der Kunde ist jederzeit verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er bei der Nutzung der Plattform keine Rechte Dritter verletzt und seine Angaben rechtmäßig sind. Der Kunde darf Inhalte, Informationen und Dokumentationen, die NEURAWORK auf der Plattform zur Verfügung stellt („NEURAWORK Inhalte“) für keine anderen Zwecke als nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung verwenden. Insbesondere dürfen Kontaktdaten und E Mail Adressen ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung von NEURAWORK weder an Dritte weitergegeben noch für Werbemaßnahmen oder eigene Angebote genutzt werden.


2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten bzw. die seiner Autorisierten Nutzer geheim zu halten und so aufzubewahren, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben. Der Kunde ist verpflichtet, hinreichend komplexe Passwörter gemäß allgemein anerkannten Standards der Informationssicherheit (z. B. BSI Grundschutz-Kataloge) zu verwenden und die Passwörter in regelmäßigen Abständen zu ändern. Der Kunde haftet für alle unter den Zugangsdaten vorgenommenen Aktivitäten, sofern er nicht nachweisen kann, dass die Daten ohne sein Zutun Dritten bekannt geworden sind. Nach jeder Nutzung ist der durch Passwort geschützte Bereich per Log-out zu verlassen. Soweit der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erhalten haben könnten und/oder dass Autorisierte Nutzer die Zugangsdaten missbräuchlich benutzen, ist er verpflichtet, NEURAWORK unverzüglich schriftlich zu unterrichten.


3. Nach Eingang der Mitteilung nach Ziff. III(2) wird NEURAWORK den Zugang des Kunden zum passwortgeschützten Bereich mit seinen bisherigen Zugangsdaten sperren. Die Aufhebung dieser Sperre ist erst nach gesondertem, schriftlichem Antrag des Kunden bei NEURAWORK möglich.


4. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Beschaffenheit, Integrität und Rechtmäßigkeit der von ihm bzw. seinen Autorisierten Nutzern auf der Plattform bereitgestellten Inhalten, Informationen und Dokumentationen („Kundeninhalte“) und Methoden, mit denen er die Kundeninhalte beschafft.


5. Dem Kunden ist es untersagt, (i) die Plattform zur Speicherung oder Übertragung von gesetzeswidrigen, rechtsverletzenden, jugendgefährdenden, beleidigenden oder anderweitig rechtswidrigen oder unrechtmäßigen Inhalten oder zur Speicherung oder Übertragung von Inhalten unter Verstoß gegen Datenschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte und/oder sonstige Rechte Dritter zu nutzen, (ii) die Plattform zur Speicherung oder Übertragung von Schadcode zu nutzen, (iii) in die Integrität oder die Leistung der Plattform oder von darin enthaltenen Daten Dritter einzugreifen oder (iv) den Versuch zu unternehmen, unbefugten Zugriff auf die Plattform oder die damit verbundenen Systeme oder Netzwerke zu erlangen.


6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform gewerblich zu nutzen, ohne schriftlicher Zustimmung von NEURAWORK.


7. Im Falle (i) eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes des Kunden gegen Pflichten gemäß Ziff. III(1)-III(6), (ii) einer nicht offensichtlich unbegründeten Behauptung eines solchen Verstoßes durch Dritte und/oder (iii) bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegenüber NEURAWORK auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Erbringung der Plattform-Services, ist NEURAWORK berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden, die Plattform-Services ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. NEURAWORK wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.


8. Verletzt ein Kunde den Plattformnutzungsvertrag bzw. diese Plattformnutzungsbedingungen, insbesondere durch einen Verstoß gegen seine Pflichten gemäß Ziff. III(1)-III(6), ist NEURAWORK berechtigt,


1. den Kunden zu verwarnen,
2. die Nutzung der Plattform für den Kunden einzuschränken sowie
3. den Kunden vorläufig oder endgültig von dem Zugang zu allen oder einzelnen Plattform-Services zu sperren.

Selbiges gilt im Falle, dass NEURAWORK ein sonstiges berechtigtes Interesse an den vorgenannten Maßnahmen hat, insbesondere zum Schutz der Anbieter oder anderer Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten.


9. Die Auswahl und die Anwendung der vorgenannten Maßnahmen steht im billigen Ermessen von NEURAWORK. NEURAWORK wird jedoch die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Namentlich wird NEURAWORK bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen berücksichtigen, inwiefern dem Kunden mit Blick auf einen etwaigen Verstoß ein Verschuldensvorwurf zu machen ist.


10. NEURAWORK kann den Kunden oder einzelne Autorisierte Nutzer endgültig von der Nutzung der Plattform ausschließen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Kunde bzw. ein Autorisierter Nutzer wiederholt oder in erheblichem Umfang gegen vertragliche Verpflichtungen des Kunden im Rahmen des Plattformnutzungsvertrages und/oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.


11. Ein gesperrter Kunde bzw. Autorisierter Nutzer darf sich nicht mit einem anderen Kunden- bzw. Nutzerkonto erneut anmelden.


IV. Verfügbarkeit der Plattform/Gewährleistung


1. Da NEURAWORK die Plattform-Services unentgeltlich erbringt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, so dass NEURAWORK ausschließlich für arglistig verschwiegene Mängel einzustehen hat. NEURAWORK schuldet bei solchen unentgeltlichen Plattform-Services keine bestimmte Verfügbarkeit der betreffenden Plattform-Services.



V. Geistiges Eigentum und Rechteeinräumung


1. NEURAWORK räumt dem Kunden für die Dauer des Plattformnutzungsvertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht sublizenzierbares und widerrufliches Recht ein, durch seine Autorisierten Nutzer über das Kunden- bzw. Nutzerkonto auf die Plattform zuzugreifen und wie verfügbar nach Maßgabe dieser Plattformnutzungsbedingungen und der Leistungsbeschreibung zu nutzen.


2. NEURAWORK stellt auf der Plattform NEURAWORK Inhalte zur Verfügung. Sämtliche Schutzrechte an NEURAWORK Inhalten verbleiben bei NEURAWORK bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erhält an den NEURAWORK Inhalten lediglich die in diesen Plattformnutzungsbedingungen ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Im Übrigen werden dem Kunden unter dem Plattformnutzungsvertrag und diesen Plattformnutzungsbedingungen keine Nutzungsrechte an NEURAWORK Inhalten eingeräumt oder übertragen und der Kunde ist zu einer über die ausdrückliche Rechteeinräumung hinausgehende Nutzung von NEURAWORK Inhalten nicht berechtigt.


3. Sämtliche Schutzrechte an den vom Kunden durch seine Autorisierten Nutzer auf der Plattform bereitgestellten Kundeninhalten verbleiben beim Kunden bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde räumt NEURAWORK hiermit für die Dauer des Plattformnutzungsvertrages ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Kundeninhalte zu nutzen und/oder durch Subunternehmer nutzen zu lassen, insbesondere sie zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und öffentlich zugänglich zu machen soweit dies zur Erbringung der Plattform-Services erforderlich ist.


VI. Unentgeltliche Nutzung


1. Die Registrierung des Kunden, der Abschluss des Plattformnutzungsvertrages, sowie die Nutzung der Plattform sind für den Kunden kostenlos.



VII. Haftung


1. NEURAWORK gibt hinsichtlich der Kundeninhalte bzw. von anderen Kunden oder Nutzern eingestellter Inhalte ausschließlich Informationen der jeweiligen Kunden oder Nutzer wieder. Eine Überprüfung auf Richtigkeit und Aktualität findet nicht statt. Für diese Kunden- bzw. Nutzerinhalte ist NEURAWORK daher nicht verantwortlich. Sind etwaige Fehler durch NEURAWORK verursacht, haftet NEURAWORK nach den nachfolgenden Bestimmungen.


2. Da die Plattform-Services unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, richtet sich die Haftung nach den die gesetzlichen Bestimmungen, so dass NEURAWORK bei solchen unentgeltlichen Plattform-Services lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet.


VIII. Freistellungsansprüche


Der Kunde stellt NEURAWORK auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Schäden frei, die aus einer bestehenden oder von Dritten behaupteten Verletzung des Kunden gegen Pflichten gemäß Ziff. III(1)- III(6) entstehen, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Die Freistellungspflicht umfasst insbesondere (i) sämtliche angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, (ii) Ansprüche Dritter gegen NEURAWORK (insbesondere Schadensersatzansprüche), sowie (iii) alle sonstigen Schäden von NEURAWORK, die ihm im Zusammenhang mit der bestehenden oder behaupteten Verletzung entstehen.


IX. Vertraulichkeit


1. Die Parteien vereinbaren, über Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren und diese nicht Dritten gegenüber mitzuteilen oder zugänglich zu machen. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die (i) dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; oder (ii) bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Vertragsbedingungen beruht.


2. Die Vertraulichkeitsverpflichtung nach Ziff. IX(1) besteht für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Plattformnutzungsvertrages fort. Mit NEURAWORK verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie die zur Erfüllung der Pflichten aus diesen Vertragsbedingungen von NEURAWORK eingesetzte Erfüllungsgehilfen gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Vorschrift.


3. Wenn Vertrauliche Informationen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger, soweit zulässig und möglich, die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.


4. Der Empfänger ist berechtigt, Anwälten, Wirtschaftsprüfern und sonstigen Beratern Zugang zu Vertraulichen Informationen zu gewähren, (i) soweit dies für die Wahrnehmung berechtigter Interessen des Empfängers erforderlich ist und (ii) die Berater entweder einem gesetzlichen Berufsgeheimnis unterliegen oder zuvor Geheimhaltungsverpflichtungen zugestimmt haben, die im Wesentlichen denjenigen dieser Vertragsbedingungen entsprechen.


5. NEURAWORK ist berechtigt, Vertrauliche Informationen im hierfür erforderlichen Umfang mit Erfüllungsgehilfen und/oder technischen Dienstleistern (z. B. RZ-Betreibern) zu teilen, soweit diese entweder einem gesetzlichen Berufsgeheimnis unterliegen oder Geheimhaltungsverpflichtungen zugestimmt haben, die im Wesentlichen denjenigen dieser Vertragsbedingungen entsprechen.


X. Datenschutz


1. Die Parteien verpflichten sich jeweils zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen, die auf die Erfüllung ihrer jeweiligen vertragsgegenständlichen Pflichten Anwendung finden.


2. Soweit NEURAWORK im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, erfolgt dies nur im Auftrag des Kunden auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag gemäß der hier abrufbaren Mustervereinbarung von NEURAWORK. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung der vom Kunden in der Plattform bereitgestellten Kundeninhalte, soweit sie personenbezogene Daten beinhalten, sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten der vom Kunden Autorisierten Nutzer. Der Kunde darf Autorisierte Nutzer erst registrieren, wenn NEURAWORK die unterzeichnete Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag zugegangen ist. Gleiches gilt für die Bereitstellung von Kundeninhalten, die personenbezogene Daten beinhalten. NEURAWORK ist verantwortlich für die Erfüllung der Pflichten von NEURAWORK aus der Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag. Im Übrigen ist der Kunde als datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, betroffene Personen ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch NEURAWORK im Auftrag des Kunden zu informieren.


XI. Export- und Importkontrolle


Die Plattform-Services können gesetzlichen Bestimmungen zur Export- oder Importkontrolle, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und/oder der Vereinigten Staaten von Amerika, unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer Export- oder Importbestimmungen bei der Nutzung der Plattform-Services. NEURAWORK ist nicht verantwortlich und haftet nicht für Verzögerungen, Verspätungen, Nichtlieferung oder Änderungen der Plattform-Services, soweit dies zum Zwecke der Einhaltung der anwendbaren Export- oder Importbestimmungen erfolgt.


XII. Laufzeit und Kündigung des Plattformnutzungsvertrages


1. Der Plattformnutzungsvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Beide Parteien sind berechtigt, den Plattformnutzungsvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.


2. Das Recht zur Sperrung eines Kunden- bzw. Nutzerkontos nach Maßgabe von Ziff. III(8)-III(10) bleibt hiervon unberührt.


3. Jede Partei kann den Plattformnutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund, der NEURAWORK ganz oder teilweise (d. h. auch z. B. nur zur Kündigung einzelner Vertragsleistungen) zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn (i) der Kunde Rechte von NEURAWORK oder dessen Lieferanten und/oder Erfüllungsgehilfen dadurch verletzt, dass er die Plattform-Services über das nach diesen Plattformnutzungsbedingungen gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von NEURAWORK hin nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen abstellt, (ii und die Voraussetzungen vorliegen, die NEURAWORK zur Suspendierung der Plattform-Services gemäß Ziff. VI(8) berechtigen.


4. Bei Beendigung des Plattformnutzungsvertrages endet das Recht des Kunden (und damit auch aller seiner Autorisierten Nutzer), die Plattform und die Plattform-Services zu nutzen und auf sie zuzugreifen.


5. Nach Beendigung des Plattformnutzungsvertrages bzw. einzelner Plattform-Services stellt NEURAWORK nach seiner Wahl dem Kunden seine Kundeninhalte in einem marktüblichen Format oder für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen per Datenfernübertragung zum Download vom Server von NEURAWORK zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist der NEURAWORK zur Löschung der Kundeninhalte berechtigt. Etwaige Zurückbehaltungsrechte sowie gesetzliche Aufbewahrungspflichten von NEURAWORK bleiben unberührt.


6. Kündigungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform.


XIII. Schlussbestimmungen


1. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen Plattformnutzungsbedingungen nur nach schriftlicher Zustimmung von NEURAWORK auf Dritte übertragen. NEURAWORK darf seine Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen Plattformnutzungsbedingungen auf einen Dritten übertragen, wenn es sich dabei um (i) ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder (ii) einen Erwerber aller Vermögensgegenstände, die für die Erbringung der Plattform-Services erforderlich sind, oder eines wesentlichen Teils hiervon, handelt.


2. NEURAWORK ist berechtigt, Änderungen an den Plattformnutzungsbedingungen mit Wirkung für laufende Verträge nach Maßgabe dieser Ziff. XIII(1) vorzunehmen. NEURAWORK wird dem Kunden die beabsichtigte Änderung mit mindestens vier (4) Wochen Vorlauf in angemessener Form mitteilen. Dies kann z. B. eine E-Mail oder eine auffällige Benachrichtigung innerhalb der genutzten Plattform-Services sein. Die Mitteilung wird den Kunden unmissverständlich auf die beabsichtigten Änderungen, sein Widerspruchsrecht sowie auf die Konsequenzen eines Widerspruchs bzw. dessen Unterbleiben hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen, werden die betreffenden Vertragsbedingungen wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu den geänderten Vertragsbedingungen fortgesetzt. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Widerspruchsfrist, werden die Änderungen nicht wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu den bestehenden Vertragsbedingungen fortgesetzt. Ist NEURAWORK im Falle des rechtzeitigen Widerspruchs eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den bestehenden Vertragsbedingungen nicht zumutbar, kann NEURAWORK den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Monats kündigen.


3. Unbeschadet der vorrangigen Ziff. I(3) und XIII(2) bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Plattformnutzungsbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.


4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn der Kunde in seiner Bestellung oder anderen Dokumenten auf sie verweist.


5. Für diese Plattformnutzungsbedingungen und die Vertragsbeziehung mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss materiellen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl bleiben jedoch unberührt. Insbesondere gilt für Verbraucher aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 593/2008, (so genannte „Rom-I-Verordnung“) in deren räumlichem Anwendungsbereich: Soweit das Recht des Staates, in dem der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (nachstehend „Heimatrecht“), Bestimmungen zu seinem Schutz enthält, von denen nach dem Heimatrecht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, gelten für den Kunden die (günstigeren) Bestimmungen des Heimatrechts. Der Kunde genießt also trotz der Rechtswahl gemäß Satz 1 den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Heimatrechts.


6. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


7. NEURAWORK nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


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